Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut beschäftigt sich mit dem Instrument der Schuldenbremse. Im Rahmen eines internen Workshops unter Moderation von Prof. Dr. Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung, haben sich Mitglieder des RTKA intensiv dem Thema gewidmet. In diesem Zusammenhang sind Überlegungen und Forderungen des RTKA zur Schuldenbremse entstanden. Diese finden Sie hier veröffentlicht. Außerdem erhalten Mitglieder des Bundes- sowie des Landtags das Papier mit der Bitte um eine Stellungnahme dazu.

Überlegungen und Forderungen des RTKA zur Schuldenbremse

Die Schuldenbremse wurde ins Grundgesetz eingefügt, um die Verschuldung öffentlicher Haushalte zu begrenzen. (siehe Anlage Artikel 109 und 115 GG)

Sie hat aktuell zu erheblichen öffentlichen Diskussionen geführt, weil sie zugleich notwendige Investitionen der öffentlichen Hand einschränkt.

Aus Sicht des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut (RTKA) ist eine alleinige Betrachtung der Staatsfinanzen jedoch zu kurz gegriffen.

Unsere Gesellschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen, dazu gehören insbesondere:

  • Erhaltung und Modernisierung der Infrastruktur (Verkehrswege, öffentlicher Personenverkehr, Schulgebäude, …)
  • Begrenzung des Klimawandels und seiner Folgen
  • Notwendige Investitionen in Bildung, Ausbildung und in den Gesundheitsbereich
  • Umgang mit kriegerischen Konflikten und neuen Sicherheitsszenarien und
  • Gestaltung der Staatsfinanzen in der Zukunft.

Die bestehende Schuldenbremse wurde mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit und mit hohen Belastungen künftiger Generationen durch neue Staatsschulden begründet. Ebenso sind aber auch Belastungen künftiger Generationen durch die Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung, durch den katastrophalen Zustand großer Teile der öffentlichen Infrastruktur oder durch den Fachkräftemangel in den Blick zu nehmen, da Versäumnisse hier auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in erheblichem Umfang führen. Insbesondere durch die mangelhafte öffentliche Infrastruktur entsteht ein gesellschaftlicher Vertrauensverlust in die öffentliche Hand, der sogar demokratiefeindliche Tendenzen zur Folge hat.

Vielfach wird deshalb vorgeschlagen, Ausnahmen von der Schuldenbremse zuzulassen, wenn es um solche notwendigen Investitionen geht. Zugleich ist an einem veränderten Verständnis von „Investitionen“ zu arbeiten. Das ist ein diskussionswürdiger Ansatz, der angesichts der großen Herausforderungen zu prüfen ist.

Nach Auffassung des RTKA sind Investitionen sinnvollerweise zu definieren als Ausgaben, die die Zukunftsfähigkeit des Landes sichern. Dazu gehören nicht nur Investitionen in Straßen, Schienen, Technik oder Gebäude, sondern zum Beispiel auch in Personal für Bildung und Betreuung.

Die bisherigen politischen Diskussionen und Entscheidungen beziehen die vorliegenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit von kreditfinanzierten Investitionen nicht ausreichend mit ein. Daher wird die Möglichkeit der kreditfinanzierten Investitionen tendenziell negativ bewertet und nicht ausreichend als Instrument für die öffentliche Haushaltsplanung genutzt.

Wir fordern deshalb:

  • In der öffentlichen Haushaltspolitik grundsätzlich eine Pflicht zu zukunftsfähigen Investitionen vorzusehen
  • Bildung und Gesundheit als Investitionsgut mit einem Ertrag für die Zukunft zu bewerten und alle damit in Verbindung stehenden notwendigen Ausgaben als Investitionskosten zu bewerten
  • Bewertungskriterien für die Einschätzung von zukunftsfähigen Investitionen zu entwickeln, die bisher externalisierte Kosten (Umwelteffekte, Niedriglohnsektor) berücksichtigen und sichtbar machen
  • Eine breit angelegte Beteiligungs- und Informationskampagne, welche Investitionen in welchem Lebensbereich geplant sind und was damit erreicht werden soll
  • Mindestens weitere Ausnahmen von der Schuldenbremse gesetzlich zu verankern, die den oben genannten Gesichtspunkten Rechnung tragen

Anhang

Art. 109 GG

(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.

Art. 115 GG

(2) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen.

Reaktionen

Sehr geehrter Herr Hamacher,
vielen Dank für Ihren Brief und Ihre Überlegungen zur Schuldenbremse. Ich schätze das Engagement des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut sehr.

Sie haben mich um Stellungnahme zur Schuldenbremse gebeten. Der Bitte komme ich natürlich gerne nach. Die Schuldenbremse bleibt für mich und die FDP-Fraktion NRW ein unverzichtbares Instrument, um die finanzielle Stabilität und Generationengerechtigkeit zu sichern. Sie verhindert, dass zukünftige Generationen eine übermäßige Schuldenlast tragen müssen und ermöglicht es uns, langfristig wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Uns ist es wichtig, die Diskussion um Nachhaltigkeit nicht allein aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu führen. So sehen es auch die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung vor.

Der Landeshaushalt NRW ist derzeit so groß wie nie zuvor. Wir müssen sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel effizient und gezielt eingesetzt werden statt über Ausnahmen von der Schuldenbremse zu diskutieren. Die Landesregierung muss klare Prioritäten setzen und bestehende Mittel effektiv nutzen.

Ich verstehe die Anliegen des RTKA, insbesondere die Notwendigkeit von Investitionen in Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Diese Bereiche sind auch für uns von großer Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Investitionen innerhalb der bestehenden Haushaltsmittel priorisiert und umgesetzt werden. Ministerpräsident Wüst hat beispielsweise mehrfach betont, dass Bildungsinvestitionen vorrangig behandelt werden sollen. Diesem Versprechen müssen nun Taten folgen und wir werden nicht müde, die Landesregierung daran zu erinnern.

Franziska Müller-Rech MdL

Sprecherin für Schule
Sprecherin für Gleichstellung und Queerpolitik

Antwort von Jessica Rosenthal, MdB