Franziska Müller-Rech MdL, FDP

Themenkomplex 1:
„Umsetzung Rechtsanspruch Ganztagsschule“

Ganztagsangebote verbessern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie sind auch ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildung und Chancengerechtigkeit. Wir werden daher den Rechtsanspruch auf Ganztags- und Betreuungsangebote im Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Kommunen professionell umsetzen und zusätzlich zum bislang bereits erfolgreich realisierten Platzausbau mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen. Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sind eine hohe Qualität des Angebots sowie mehr Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit bei der Beitragsgestaltung.

Neben verbindlichen Standards für den Offenen Ganztag wollen wir für eine bessere Verzahnung des Offenen Ganztags mit der Grundschule sorgen. Deswegen wollen wir zum Beispiel, dass die Ganztagsfachkräfte eine ausreichende gemeinsame „Teamzeit“ mit den Lehrkräften erhalten, um zum Wohle der Kinder Übergaben gestalten sowie gemeinsame Förderentscheidungen und weitere Absprachen treffen zu können.

Wir wollen im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern die Ganztagsbetreuung weiterentwickeln und dabei auch Wege zum gebundenen Ganztag im Grundschulbereich zur Stärkung von Chancengerechtigkeit und bester Bildung einbeziehen.

Themenkomplex 2:
„Ausstattung von Schulen“

Modern arbeitende und ausgestattete Schulen benötigen nicht nur ausreichend Personal, sondern ebenso kraftvolle Investitionen in modernen Schulraum. Die Schulträger haben in diesem Bereich eine besondere Verantwortung und profitieren auch in Zukunft weiterhin von der Erhöhung der Schulpauschale im Rahmen der Gemeindefinanzierung. Angesichts des großen und noch verbliebenen Investitionsstaus wollen wir ein weiteres Investitionsprogramm „Gute Schule 2030“ für einen modernen und nachhaltigen Schulbau im Zusammenwirken mit den Schulträgern auflegen.

Wir haben in den letzten Jahren die Schulen in Nordrhein-Westfalen bereits digitaler ausgestattet. Digitale Bildung ist eine zentrale Aufgabe für eine zukunftsfähige Schulpolitik. Das gilt sowohl für die technische Ausstattung und Infrastruktur als auch für die Anwendung im Unterricht.

Außerdem haben wir die Anwendung des Sozialindex bei der Verteilung von Stellen und Mitteln ausgeweitet und so Schulen in sozial schwachen Quartieren gezielt gestärkt. Die Einführung des schulscharfen Sozialindex wird für die Zukunft bei der Verteilung von Ressourcen zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um die Bildungsgerechtigkeit weiter zu verbessern.

Themenkomplex 3:
„Frühkindliche Bildung in Kitas“

Seit 2017 sind in Nordrhein-Westfalen Tausende neue Betreuungsplätze entstanden. Durch die Reform des Kinderbildungsgesetzes stehen dafür jährlich zusätzlich 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zur Entlastung der Eltern haben wir ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Schrittweise wollen wir die Angebote der frühkindlichen Bildung auch in den weiteren Kindergartenjahren beitragsfrei machen und die Eltern so weiter entlasten. Wir wollen weiter für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen sorgen und dabei insbesondere die Angebote in den Randzeiten ausbauen, um echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Wir wollen kurz- und mittelfristig für zusätzliches Personal in der Kinderbetreuung sorgen, um die personelle Situation vor Ort weiter zu entspannen und die Qualität der Kinderbetreuung nachhaltig zu verbessern. Die vergütete, praxisintegrierte Ausbildung ist aufgrund ihrer attraktiven Rahmenbedingungen ein Erfolg und trägt zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes bei. Auch die Träger der Einrichtungen profitieren davon, frühzeitig zusätzliches pädagogisches Personal vor Ort einsetzen zu können. Wir wollen diese Ausbildungsform darum weiter stärken und perspektivisch zum Hauptpfeiler der Ausbildung machen.

Themenkomplex 4:
„Wohnen“

Die öffentliche Förderung zum Bau und zur Modernisierung von mietpreisgebundenem und mietpreisgebremstem Wohnraum ist nach wie vor die wichtigste Säule der NRW-Wohnraumförderung. Obwohl kein Bundesland so viel Geld für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stellt wie Nordrhein-Westfalen, werden immer noch zu wenige Wohnungen damit gebaut. Wir wollen deshalb alle etwaigen Hürden identifizieren und beseitigen, damit auch alle Fördermittel wirklich für neue Wohnungen genutzt werden. Dabei wollen wir Anreize für weitere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau verbessern.

Gesetzliche Bestimmungen wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist wollen wir bedarfsgerecht weiterentwickeln, evaluieren und nicht notwendige Reglementierungen abbauen.

Um mehr zu bauen, werden wir das Bau- und Planungsrecht vereinfachen und Hürden in der Verwendung von Fördermitteln beseitigen. In angespannten Wohnungsmärkten und Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen wollen wir mit „Hochhinaushäusern“ Wohnraum und Aufstiegschancen nach höchsten ökologischen und städtebaulichen Standards in innovativer Bauweise schaffen. Unser Ziel dabei ist eine vertikale Quartiersentwicklung durch die Verknüpfung des Wohnraums mit Bildungs- und Teilhabeangeboten wie einer Kita im Haus, einem Quartiersmanager und kleinem Einzelhandel.