Kindergrundsicherung
Mehr als jedes fünfte Kind in Bonn wie auch in Deutschland lebt in Armut. Kinderarmut ist ein strukturelles Problem, das sich verfestigt hat und seit vielen Jahren nicht gelöst wird. Kinderarmut ist Familienarmut. Arme Kinder leben in armen Familien. Sie sind finanziell benachteiligt, haben schlechte Chancen in unserem Bildungssystem und sind von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend ausgeschlossen.
Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, sind Maßnahmen in vielen Bereichen der Gesellschaft und auf allen staatlichen Verantwortungsebenen notwendig. Ohne eine Kindergrundsicherung kann Kinderarmut nicht wirksam bekämpft werden. Sie muss die Finanzierung des Lebensunterhalts, insbesondere für gesunde Ernährung und für eine gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe, sichern. Sie muss so gestaltet werden, dass ein unbürokratischer, antragsloser Zugang gewährleistet ist. Sie muss jährlich und bei erheblichen Preissteigerungen zeitnah angepasst werden. Die Kindergrundsicherung muss mindestens so hoch ausfallen, wie die durchschnittliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag zzgl. eines Inflationsausgleichs.
Hauptziel ist die wirksame Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Fragen
- Wie wollen Sie die Bekämpfung von Kinderarmut gestalten?
- Welche Hürden sehen Sie und wie wollen Sie diese überwinden?
- Wie stehen Sie zu der Idee einer Kindergrundsicherung im Allgemeinen und zu den vom RTKA geforderten Kriterien für eine wirksame Kindergrundsicherung?
Bürgergeld (SGB II)
Die Leistungen des SGB II (so genanntes „Bürgergeld“) müssen das Existenzminimum und die Teilhabe sichern (Anforderungen d. BVerfG), dies gilt insbesondere für die Kinder und Familien. Nach unabhängigen Untersuchungen z.B. von Diakonie und Parität sind die Leistungen des Regelsatzes entgegen der derzeit laufenden Kampagne gegen Leistungsberechtigte unzureichend, weil immer wieder politische Eingriffe auf Ergebnisse der EVS (Einkommensverbraucherstichprobe) erfolgen. Leidtragende dieser Entwicklung sind insbesondere junge Menschen und Familien.
Fragen
- Sind Sie bereit, sich für eine Ausgestaltung des Regelsatzes im SGB II und SGB XII einzusetzen, die die Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien für eine Existenzsicherung sichert und eine wirkliche Teilhabe ermöglicht?
- Sind Sie bereit insbesondere die Erkenntnisse des Forschungsinstituts für Kinderernährung zu berücksichtigen, um eine gesunde Ernährung zu gewährleisten, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bedeutsam ist?
- Kinder und Jugendliche leiden psychisch darunter, wenn ihre Teilhabe am Leben mit Gleichaltrigen mangels finanzieller Möglichkeiten eingeschränkt Sind Sie bereit, dies bei der Entwicklung des Regelsatzes zu berücksichtigen?
Wohnen
Zugang zu angemessenem Wohnraum, unabhängig von der sozialen Lage, ist ein ungelöstes Problem. Dabei kommt gerade in wachsenden Ballungsgebieten wie Bonn der Schaffung und dem Erhalt von preiswertem Wohnraum eine entscheidende Bedeutung zu. Dass in beiden Bereichen in den vergangenen Jahren, ja Jahrzehnten viel zu wenig geschehen ist, steht für die Mitglieder des Runden Tischs gegen Kinder- und Familienarmut außer Frage.
Forderungen und Fragen:
- eine Wohnungsbauoffensive, die ihren Namen verdient! Die Mittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau müssen deutlich aufgestockt und zielgerichtet in die Regionen vergeben werden, in denen die Nachfrage besonders hoch ist. Bauland im Besitz des Bundes muss stärker und schneller aktiviert werden, Vorschriften müssen abgebaut, „einfaches“ Bauen leichter ermöglicht werden! Teilen Sie unsere Einschätzung?
- eine schärfere mietrechtliche Regulierung des Wohnungsmarkts! Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist dabei ebenso ein wesentliches Instrument wie die Absenkung der Kappungsgrenzen und die „Scharfschaltung“ des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietwucher). Den Kommunen muss wieder die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, wirkungsvoll Vorkaufsrechte wahrzunehmen! Wie stehen Sie dazu?
- eine Rückkehr zur dauerhaften Sozialverantwortung im Wohnungsbau! Dies umfasst gerade in Bonn sowohl die Rolle des Bundes (BImA) bei der Schaffung von langfristig mietpreisgebundenen Wohnungen für Bedienstete des Bundes und die Förderung gemeinwohlorientierten, nicht renditegetriebener Akteure wie z.B. Genossenschaften! Teilen Sie unsere Einschätzung?
- Besondere Unterstützung für wohnungslose Kinder und Jugendliche! Wie stehen Sie dazu?
- Umsetzung kostenneutraler Gesetzesänderungen! Werden Sie Bemühungen unterstützen, auch ordentliche Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen durch Schonfristzahlung heilen zu können und Harmonisierung der Landesbauordnungen um kostengünstigeres serielles Bauen zu ermöglichen?
Schuldenbremse
Die bestehende Schuldenbremse wurde mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit und mit hohen Belastungen künftiger Generationen durch neue Staatsschulden begründet. Ebenso sind aber auch Belastungen künftiger Generationen durch die Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung, durch den katastrophalen Zustand großer Teile der öffentlichen Infrastruktur oder durch den Fachkräftemangel in den Blick zu nehmen.
Vielfach wird deshalb vorgeschlagen, Ausnahmen von der Schuldenbremse zuzulassen, wenn es um solche notwendigen Investitionen geht. Zugleich ist an einem veränderten Verständnis von „Investitionen“ zu arbeiten. Das ist ein diskussionswürdiger Ansatz, der angesichts der großen Herausforderungen zu prüfen ist. Nach Auffassung des RTKA sind Investitionen sinnvollerweise zu definieren als Ausgaben, die die Zukunftsfähigkeit des Landes sichern.
Dazu gehören nicht nur Investitionen in Straßen, Schienen, Technik oder Gebäude, sondern zum Beispiel auch in (derzeit fehlendes) Personal für Bildung und Betreuung. Ohne diese Investitionen können die Einrichtungen nicht arbeiten.
Fragen
- Stimmen Sie uns zu, dass eine Flexibilisierung der Schuldenbremse notwendig ist?
- Wie wollen Sie sicherstellen, dass die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz finanziert werden können?
Menschenrechte geflüchteter Menschen sichern
Der Runde Tisch gegen Kinder- und Familienarmut (RTKA) setzt sich seit über 17 Jahren insbesondere für ALLE von Armut betroffenen Kinder und Familien und deren Rechte ein. Der RTKA hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass fast alle Parteien anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes deren Werte hervorgehoben haben. Dies gilt insbesondere für Artikel 1 (Menschenwürde, Menschenrechte) und daraus sich ableitende völkerrechtliche Vereinbarungen wie u.a. die Europäische Menschenrechtskonvention und Genfer Flüchtlingskonvention. Ca. 40 Prozent der Flüchtlinge sind junge Menschen. Der RTKA ist initiativ geworden, um die „problematische“ Situation von jungen Menschen und Familien in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Mit Erschrecken hat der RTKA feststellen müssen, dass Parteien grundlegende Rechte bei der „Flüchtlingsfrage“ wieder in Frage stellen. Dies erfüllt den RTKA mit großer Sorge.
Forderungen und Fragen
- Sind Sie bereit, sich gegen alle Versuche die genannten grundlegenden Rechte zu verwässern oder abzubauen, zu stellen?
- Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass es insbesondere keine Zurückweisungen von jungen Flüchtlingen und Familien an den Grenzen zu Deutschland gibt und Abschiebungen unterbleiben?
- Sind Sie bereit, die Situation von jungen Flüchtlingen und Familien nachhaltig zu verbessern, insbesondere deren Recht auf Bildung zu sichern und die Integration dieser Menschen in die Gesellschaft zu fördern?
- Stimmen Sie zu, dass auch geflüchtete Kinder die Kindergrundsicherung bekommen sollen?
- Geflüchtete aus Syrien sollen mindestens solange bleiben dürfen, bis sichere und rechtsstaatliche Verhältnisse inklusive Minderheitenschutz in Syrien hergestellt sind! Teilen Sie unsere Position?